Netzwerk für mehr Qualität in der Gesundheitsversorgung

Bern, 13.05.2015 – Die Qualität in der Gesundheitsversorgung soll erhöht und die Zahl der medizinischen Zwischenfälle gesenkt werden. Zu diesem Zweck will der Bundesrat die bestehenden Aktivitäten in einem Netzwerk besser koordinieren und ausbauen. Er berücksichtigt damit die Resultate der Vernehmlassung und nimmt Abstand von der Idee eines Zentrums für Qualität. Während mehr Qualität und eine stärkere Führungsrolle des Bundes grundsätzlich begrüsst wurden, bestand nämlich über die organisatorische Form keine Einigkeit. Der Bundesrat hat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) beauftragt, bis Ende Jahr eine Vorlage auszuarbeiten.

 

Trotz hohem Niveau in der Gesundheitsversorgung in der Schweiz besteht in der Qualität Verbesserungsbedarf. Immer wieder kommt es auch in der Schweiz zu Behandlungsfehlern und medizinischen Zwischenfällen, die vermeidbar wären. Zwischenfälle verursachen hohe Kosten – und für die betroffenen Patienten und Patientinnen unnötiges Leid.

Der Bundesrat will deshalb sein Engagement im Bereich Qualität erhöhen und mit der Umsetzung der nationalen Qualitätsstrategie eine stärkere Führungsrolle übernehmen, wie er dies auch in seinen gesundheitspolitischen Prioritäten Gesundheit2020 festgehalten hat.

Schon heute sind im Bereich der Qualitätssicherung diverse Akteure auf unterschiedlichen Ebenen aktiv. Was indes fehlt, ist die Koordination und eine gemeinsame strategische Ausrichtung. Mit der Schaffung einer nationalen Struktur und einer nachhaltigen Finanzierung will der Bundesrat die bestehenden Aktivitäten im Bereich Qualitätssicherung besser koordinieren, mit konkreten Programmen die Zahl der medizinischen Zwischenfälle reduzieren und insgesamt die Qualität in der Gesundheitsversorgung erhöhen. Zudem sollen medizinische Leistungen systematischer auf ihren Nutzen und ihre Wirkung hin überprüft werden (Health Technology Assessment HTA).

Der Bundesrat hat im Mai 2014 einen entsprechenden Gesetzesentwurf über ein Zentrum für Qualität in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (Stärkung von Qualität und Wirtschaftlichkeit) in die Vernehmlassung geschickt. Die Stellungnahmen haben gezeigt, dass mehr Qualität und eine stärkere Führungsrolle durch den Bund begrüsst werden. Uneinheitlich sind die Rückmeldungen, in welcher Form dieses Ziel am besten erreicht werden kann und wie die Partner einbezogen werden sollen. Aufgrund der Vernehmlassung und der Rückmeldungen anlässlich eines Runden Tisches hat der Bundesrat entschieden, die beiden Bereiche Qualität und Health Technology Assessment separat weiter zu bearbeiten. Ausserdem sollen an Stelle eines Qualitätszentrums die Aktivitäten in einem Netzwerk ausgebaut werden.

Dazu will der Bund mit den bisherigen Akteuren zusammenarbeiten und eine ausserparlamentarische Qualitätskommission sowie eine Fachstelle innerhalb des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) einsetzen. Diese koordiniert die Arbeiten und vergibt Aufträge. Unter anderem sollen Qualitätsindikatoren entwickelt werden, auch für den ambulant-ärztlichen Bereich, um die Transparenz im Gesundheitswesen zu erhöhen. Die Fachstelle wird dem Bundesrat zudem Vorschläge machen, wo nationale Qualitätsprogramme erarbeitet werden sollen. Der Einbezug der Stakeholder erfolgt über eine ausserparlamentarische Qualitätskommission. Sie berät die Fachstelle bei der Festlegung der Strategie und der Zuweisung finanzieller Mittel. Eine tragende Rolle kommt der Stiftung Patientensicherheit Schweiz zu, die bereits heute im Auftrag des Bundes nationale Pilotprogramme in den Bereichen sichere Chirurgie und Medikationssicherheit durchführt.

Die Umsetzung des Netzwerks bedingt eine Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG). Auf ein eigenständiges Gesetz kann verzichtet werden.

Verstärkt wird auch die systematische Überprüfung von Gesundheitstechnologien und medizinischen Leistungen, die von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung vergütet werden (HTA). Damit soll die Zahl nicht wirksamer, nicht effizienter und unnötiger Behandlungen und Eingriffe reduziert, teure Fehl- oder Überversorgungen vermieden und die Qualität der Behandlung erhöht werden. Für diese Aufgabe wird das BAG mit den bestehenden Akteuren zusammen arbeiten, Aufträge für HTA-Berichte vergeben und die Arbeiten koordinieren. Gesetzesanpassungen sind dafür keine nötig.

Zur Finanzierung der Aufgaben im Bereich der Qualität ist ein Beitrag pro versicherter Person von rund 3.50 Franken im Jahr vorgesehen (insgesamt 22 Millionen Franken). Die Arbeiten im Bereich HTA sollen über Bundesmittel finanziert werden. Die jährlichen Kosten werden hier auf 10 Millionen Franken geschätzt.

Der Bundesrat hat das EDI beauftragt, für den Bereich Qualität bis Ende Jahr zuhanden des Parlaments eine entsprechende Gesetzesrevision auszuarbeiten.

Quelle: Der Bundesrat,  Bundesamt für Gesundheit
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